Profil der Kanzlei

Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen mit Arbeitgebern aus allen Bereichen.

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Arbeitnehmer*innen

Im Bereich des sogenannten Individual-Arbeitsrechts (also Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – etwa wegen Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Zahlung, Zeugnisberichtigung u. a.) ist uns nicht nur selbstverständlich, Sie fachlich optimal und unter Berücksichtigung des sichersten Weges zu vertreten. Darüber hinaus ist uns wichtig, Ihre jeweils aktuelle Interessenlage zu kennen, denn nur auf dieser Grundlage werden wir für Sie tätig und unterbreiten Ihnen Vorschläge für das weitere Vorgehen und evtl. Vergleiche. Natürlich können wir Ihnen die Entscheidungen nicht abnehmen (nur Sie wissen, welchen Auseinandersetzungen Sie psychisch gewachsen sind, welche Risiken Sie eingehen wollen und wie Ihre finanziellen Spielräume aussehen, um z. B. auch ein längeres Verfahren durchzustehen). Wir werden aber stets versuchen, Ihnen die notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Rahmendaten zu geben und Sie über die Chancen und Risiken eines bestimmten Vorgehens aufzuklären.

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    Aus denselben Gründen schließen wir Vergleiche nur mit einer Widerrufsmöglichkeit ab, um den Inhalt vor einer endgültigen Entscheidung noch besprechen zu können.


    Wenn Sie sich verändern und ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wollen, beraten wir Sie über die Möglichkeiten und eventuelle Folgen.


    Wir vertreten auch Geschäftsführer kleinerer und mittlerer Unternehmen, die sich in ähnlicher persönlicher Abhängigkeit befinden wie außertarifliche Angestellte, bei Problemen in Ihrem Arbeitsverhältnis.


    Aufgrund der langjährigen Ausrichtung unseres Anwaltsbüros allein auf Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht können wir die Bearbeitung aller Mandate in unserem Anwaltsteam auch in Urlaubsfällen und bei Terminskollisionen so sicherstellen, dass unnötige Zeit- und Informationsverluste vermieden werden. Das gilt auch bei kurzfristigen Verhinderungen des Sachbearbeiters im Falle eiliger Rückfragen. Gleichwohl gewährleisten wir im Regelfall, dass der ursprüngliche Sachbearbeiter, der aufgrund der grundsätzlichen Aufgabenverteilung in unserem Büro Ihre erste Anlaufstelle ist, Ihre Probleme von Anfang bis zum Ende des Verfahrens bearbeitet.


    Aufgrund der gewerkschaftlichen Ausrichtung unserer Kanzlei ist es uns selbstverständlich, nur Arbeitnehmer und Betriebsräte zu vertreten. Durch unsere langjährige Berufspraxis sind uns die typischen arbeitgeberseitigen Argumentationsmuster und Vorgehensweisen aber ebenso geläufig wie die wirksamen Gegenstrategien.

Betriebsräte

Häufig sehen Betriebsräte ein Problem als isoliertes Rechtsproblem und nehmen die eigentlichen Ursachen und Zusammenhänge zunächst nicht wahr. Hier können wir Hilfestellung leisten. Dazu gehört auch die Beratung über das bestmögliche Vorgehen (welches ist der effektivste Weg, welche Prioritäten sollte man setzen, wie wird man vom Arbeitgeber am schnellsten ernst genommen, wie erreicht man für die Beschäftigten das beste Ergebnis und wird in seinem Vorgehen von ihnen verstanden und bestärkt, Überlegungen zur Unterstützung durch geeignete gewerkschaftliche Aktivitäten u.a.).

In den Bereichen, in denen zusätzliche Spezialkenntnisse gefragt sind (z.B. bei EDV-Mitbestimmung, personalwirtschaftlichen Fragen oder bei Themen, die mit Betriebsänderungen oder Rechten des Wirtschaftsausschusses zusammenhängen), arbeiten wir mit kompetenten Sachverständigen zusammen.


Wir sind - über das bestehende Mandat hinaus - für Betriebsräte kurzfristig bei auftretenden Problemen erreichbar, denn rechtzeitige „Weichenstellungen“ sind oft für das weitere Vorgehen entscheidend (z.B. der Inhalt von Widersprüchen bei personellen Einzelmaßnahmen innerhalb der vorgegebenen Fristen, Beschlussfassungen für notwendige Verfahren bzw. die ersten vorbereitenden Schritte in Richtung Einigungsstelle).

  • Arbeitnehmer

    Im Bereich des sogenannten Individualarbeitsrechts (also Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – etwa wegen Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Zahlung, Zeugnisberichtigung u. a.) ist es für uns selbstverständlich, Sie fachlich optimal und unter Berücksichtigung des sichersten Weges zu vertreten. Darüber hinaus ist es uns wichtig, Ihre jeweils aktuelle Interessenlage zu kennen, denn nur auf dieser Grundlage werden wir für Sie tätig und unterbreiten Ihnen Vorschläge für das weitere Vorgehen und evtl. Vergleiche. Natürlich können wir Ihnen die Entscheidungen nicht abnehmen (nur Sie wissen, welchen Auseinandersetzungen Sie psychisch gewachsen sind, welche Risiken Sie eingehen wollen und wie Ihre finanziellen Spielräume aussehen, um z. B. auch ein längeres Verfahren durchzustehen). Wir werden aber stets versuchen, Ihnen die notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Rahmendaten zu geben und Sie über die Chancen und Risiken eines bestimmten Vorgehens aufzuklären.

    • Mitarbeiter von Hartmut Kuster und Ulf Meißner mit Papierstapel

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      Aus denselben Gründen schließen wir Vergleiche nur mit einer Widerrufsmöglichkeit ab, um den Inhalt vor einer endgültigen Entscheidung noch besprechen zu können.


      Wenn Sie sich verändern und ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wollen, beraten wir Sie über die Möglichkeiten und eventuelle Folgen.


      Wir vertreten auch Geschäftsführer kleinerer und mittlerer Unternehmen, die sich in ähnlicher persönlicher Abhängigkeit befinden wie außertarifliche Angestellte.


      Aufgrund der langjährigen Ausrichtung unseres Anwaltsbüros allein auf Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht können wir die Bearbeitung aller Mandate in unserem Anwaltsteam auch in Urlaubsfällen und bei Terminkollisionen so sicherstellen, dass unnötige Zeit- und Informationsverluste vermieden werden. Das gilt auch bei kurzfristigen Verhinderungen des Sachbearbeiters im Falle eiliger Rückfragen. Gleichwohl gewährleisten wir im Regelfall, dass der ursprüngliche Sachbearbeiter, der aufgrund der grundsätzlichen Aufgabenverteilung in unserem Büro Ihre erste Anlaufstelle ist, Ihre Probleme von Anfang bis zum Ende des Verfahrens bearbeitet.


      Aufgrund der gewerkschaftlichen Ausrichtung unserer Kanzlei ist es für uns selbstverständlich, nur Arbeitnehmer und Betriebsräte zu vertreten. Durch unsere langjährige Berufspraxis sind uns die typischen arbeitgeberseitigen Argumentationsmuster und Vorgehensweisen aber ebenso geläufig wie die wirksamen Gegenstrategien.

    Kosten

    Lassen Sie sich von einer ersten Beratung wegen der Kosten nicht abschrecken, auch wenn hierfür keine Rechtsschutzversicherung aufkommt: Bleibt es bei der bloßen Beratung, bleiben wir deutlich unter der möglichen Erstberatungsgebühr (bei uns beträgt sie im Durchschnitt 60.-- €, je nach Dauer bzw. Aufwand etwas weniger oder mehr). Werden wir für Sie in dieser Sache gerichtlich tätig, entstehen nur die Gebühren für diese Vertretung, wobei wir Sie selbstverständlich vor der Beauftragung über die Höhe der Kosten informieren. Bei Mittellosigkeit kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden.


    Für Betriebsräte entstehen natürlich keine Kosten

    – näheres erläutern wir bei der Kontaktaufnahme.


    Wir sind es gewohnt, auch außerhalb Berlins und Brandenburgs bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten aufzutreten, im Übrigen natürlich auch beim Bundesarbeitsgericht und in besonderen Fällen beim Europäischen Gerichtshof. 


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