Profil der Kanzlei
Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen mit Arbeitgebern aus allen Bereichen.
Betriebsräte
Häufig sehen Betriebsräte ein Problem als isoliertes Rechtsproblem und nehmen die eigentlichen Ursachen und Zusammenhänge zunächst nicht wahr. Hier können wir Hilfestellung leisten. Dazu gehört auch die Beratung über das bestmögliche Vorgehen (welches ist der effektivste Weg, welche Prioritäten sollte man setzen, wie wird man vom Arbeitgeber am schnellsten ernst genommen, wie erreicht man für die Beschäftigten das beste Ergebnis und wird in seinem Vorgehen von ihnen verstanden und bestärkt, Überlegungen zur Unterstützung durch geeignete gewerkschaftliche Aktivitäten u.a.).
In den Bereichen, in denen zusätzliche Spezialkenntnisse gefragt sind (z.B. bei EDV-Mitbestimmung, personalwirtschaftlichen Fragen oder bei Themen, die mit Betriebsänderungen oder Rechten des Wirtschaftsausschusses zusammenhängen), arbeiten wir mit kompetenten Sachverständigen zusammen.
Wir sind - über das bestehende Mandat hinaus - für Betriebsräte kurzfristig bei auftretenden Problemen erreichbar, denn rechtzeitige „Weichenstellungen“ sind oft für das weitere Vorgehen entscheidend (z.B. der Inhalt von Widersprüchen bei personellen Einzelmaßnahmen innerhalb der vorgegebenen Fristen, Beschlussfassungen für notwendige Verfahren bzw. die ersten vorbereitenden Schritte in Richtung Einigungsstelle).
Kosten
Lassen Sie sich von einer ersten Beratung wegen der Kosten nicht abschrecken, auch wenn hierfür keine Rechtsschutzversicherung aufkommt: Bleibt es bei der bloßen Beratung, bleiben wir deutlich unter der möglichen Erstberatungsgebühr (bei uns beträgt sie im Durchschnitt 60.-- €, je nach Dauer bzw. Aufwand etwas weniger oder mehr). Werden wir für Sie in dieser Sache gerichtlich tätig, entstehen nur die Gebühren für diese Vertretung, wobei wir Sie selbstverständlich vor der Beauftragung über die Höhe der Kosten informieren. Bei Mittellosigkeit kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Für Betriebsräte entstehen natürlich keine Kosten
– näheres erläutern wir bei der Kontaktaufnahme.
Wir sind es gewohnt, auch außerhalb Berlins und Brandenburgs bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten aufzutreten, im Übrigen natürlich auch beim Bundesarbeitsgericht und in besonderen Fällen beim Europäischen Gerichtshof.