• Zeichnung von Büroszene von Hartmut Kuster und Ulf Meißner

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Seit langer Zeit mit Erfolg durchgeführt… 

Crash-Kurs für sofortige Handlungsfähigkeit des Betriebsrats und selbstbewusste Wahrnehmung des Mandats von Beginn an (Seminar für den Schnelleinstieg)

Keine Angst - langweilig wird es nicht. Die Inhalte unserer Schulungsangebote basieren auf unseren Erfahrungen aus jahrzehntelanger Arbeit für Betriebsräte gegenüber vielfältigen Strategien von Geschäftsleitungen. Uns geht es um eine schnelle, kompakte Einstiegshilfe für interessenorientierte Betriebsratsarbeit. Und zwar für möglichst das gesamte Gremium. Das garantiert den ständigen Bezug zur konkreten betrieblichen Situation. Dies fragen wir noch vor Seminarbeginn in der Vorbereitung ab.


Der Besuch von Wochenseminaren zu anderen Themen der bekannten Seminaranbieter (etwa ver.di b+b) bleibt nach wie vor möglich.

Wir bieten dieses besondere Schulungsformat je nach Zusammensetzung des Gremiums in 2 Arten (3-4 Tage, möglichst Inhouse) an:


⦁ Kurs A+A bei gemischter Zusammensetzung - neu Gewählte und „alte Hasen“ - 

(Anfänger- und Auffrischungskurs) 

⦁ Kurs A für Gremien aus erstmals gewählten Mitgliedern (Anfängerkurs) 

Ziel ist bei beiden Seminartypen: 

⦁ Anhand der zuvor besprochenen betrieblichen Situation wird die sofortige Handlungsfähigkeit des Betriebsrats erreicht, 

⦁ d.h. Bewältigung des „Tagesgeschäfts“, 

⦁ Organisation der eigenen Arbeit und der Kommunikation mit den Beschäftigten, 

⦁ aber auch Entwicklung kurz- und längerfristiger Ziele und deren Umsetzung. 

⦁ Beim Typ A+A wird dies verbunden mit der Auffrischung bestehender Kenntnisse und ev. Fehleranalysen. 

Also ein Seminar für alle, die ihre Vorstellungen von selbstbewusster Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen ohne weitere Zeitverzögerung umsetzen und häufige Fehler vermeiden wollen.

Weshalb ein Seminar „Schnelleinstieg“ direkt nach der Neuwahl?

Uns ist in der langen Zeit, in der wir Betriebsräte beraten und vertreten, Folgendes aufgefallen: 


Nach Neuwahlen bzw. nach erstmaliger Wahl eines Betriebsrats heißt es oft: 

„Wir besuchen erst die (Wochen-)Seminare, die so angeboten werden. Dann sehen wir weiter.“ 

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    Das hat Folgen:

    ⦁ Der Arbeitgeber wartet nicht. Zum Teil muss er den Betriebsrat sofort einbeziehen (Kündigungen, Versetzungen, Einstellungen u. a.). Der Betriebsrat darf dann keine Fehler machen (Fallstricke gibt es genug), denn die gehen zu Lasten der betroffenen Beschäftigten. 

    ⦁ Oft nehmen Arbeitgeber auch die Gelegenheit wahr, sich die Unerfahrenheit des Betriebsrats zunutze zu machen. Sie legen Betriebsvereinbarungsentwürfe vor, verändern etwas oder führen etwas Neues ein, das eigentlich der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf (z. B. Arbeitszeiten, ein neues EDV-System). 

    ⦁ Angesichts der komplizierten Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes braucht ein Betriebsrat viel Zeit, um Verbesserungen für die Beschäftigten durchzusetzen (etwa eine neue Arbeitszeitregelung). Deshalb sollte möglichst schnell gehandelt werden! 

    ⦁ Vielleicht hat der Vorgänger-Betriebsrat auch die eine oder andere Betriebsvereinbarung hinterlassen, die nur langfristig gekündigt werden kann. Wartet der Betriebsrat nach der Neuwahl zu lange, könnte der richtige Zeitpunkt hierfür schon vorbei sein. Das kostet wieder Zeit. 

    ⦁ Bei mehr als 100 Beschäftigten im Unternehmen kann ein Wirtschaftsausschuss eingesetzt werden. Solange dies nicht geschehen ist, existieren die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht. Der Betriebsrat verschenkt Chancen der Einflussnahme im Interesse der Beschäftigten, wenn er abwartet. 

    ⦁ Außerdem wird der Arbeitgeber einen Betriebsrat, der längere Zeit nicht aktiv wird, auch nicht ernst nehmen. Das merkt auch die Belegschaft. 

    ⦁ Stichwort Belegschaft: Die Beschäftigten fragen sich, weshalb sie einen Betriebsrat gewählt haben, wenn sich doch nichts ändert. Das Vertrauen in den Betriebsrat sinkt und damit auch die Unterstützung durch die Belegschaft. Gerade dies ist für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit aber das Wichtigste.


Was müssen Sie noch wissen?

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, mailen Sie uns bitte oder rufen Sie einfach an (030 217 70 66). Wir sprechen dann alles ab und senden Ihnen – je nach Seminartyp (A oder A+A) - ein Angebot nebst Kosten zu (Die Kalkulation hängt von der Teilnehmerzahl ab) sowie einen Vordruck für die Beschlussfassung Ihres Gremiums. Die ist nach der einschlägigen BAG-Rechtsprechung unbedingt erforderlich und muss auch bereits den konkreten Zeitraum beinhalten. 


Sind auch andere Seminare über uns möglich?


Auf Wunsch schreiben wir auch Seminare von 2-4 Tagen zu einzelnen Themen aus (z.B. Wirtschaftsausschuss/Betriebsänderung/Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeiten u.a.), wobei je nach der aktuellen Situation hier oft das BetrVG effektivere Wege der Unterstützung ermöglicht. Bitte mailen Sie oder rufen Sie uns einfach an. 

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